Montag, 21. März 2005

Allofmp3 doch legal?

Original-URL des Artikels: http://www.golem.de/0503/37040.html Veröffentlicht: 18.03.2005 14:22

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Allofmp3 doch legal?
Unterschiedliche Rechtsauffassungen über das russische Download-Angebot

Nach Ansicht der Musikindustrie vertreten durch die IFPI ist das russische Download-Angebot Allofmp3.com zumindest hier zu Lande illegal. Der Radiosender SWR3 kommt nach Recherchen aber nun zu der Ansicht, das Angebot sei in Russland wie auch in Deutschland legal.

Die russische Download-Plattform sei in ihrem Heimatland entgegen anders lautenden Behauptungen der Musikindustrie kein illegales Angebot, so der SWR3. Das russische Urheberrecht ermächtigt Verwertungsgesellschaften dazu, "im Namen aller Rechteinhaber Lizenzen für Online-Angebote von Musik zu erteilen, auch im Namen ausländischer Tonträgerhersteller", so die Argumentation des SWR3.

Da Allofmp3 über eine entsprechende Lizenz verfüge - dies habe die russische Verwertungsgesellschaft ROMS bestätigt -, zahle der Anbieter für das Download-Angebot auch Lizenzgebühren. Daher dürfe Allofmp3 über seine russischen Server auch Tonträger der ausländischen Plattenindustrie zum Download anbieten, berichtet der SWR3 unter Berufung auf ROMS-Justitiar Ivan Andreevic.

Die für die ausländischen Titel anfallenden Gebühren könne ROMS aber nicht an ihre Schwestergesellschaften wie beispielsweise die GVL in Deutschland abführen, da sich die Musikindustrie hier zu Lande dagegen wehre,den Verwertungsgesellschaften die Rechte für Internet-Downloads einzuräumen.

Für Nutzer berge Allofmp3.com aber keine Gefahren, so der SWR3, sie könnten sich auf die Befugnis zur Anfertigung von Privatkopien berufen. In Anbetracht der ROMS-Lizenz von Allofmp3.com könne sogar die Kopiervorlage als legal angesehen werden.

Zu einer gegenteiligen Einschätzung kamen allerdings kürzlich die beiden Juristen Dr. Kerstin Bäcker und Dr. Matthias Lausen, zugleich Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München, die unter dem Titel Musik-Downloads in der Grauzone in der c't 5/2005 veröffentlicht wurde. Sie sehen zwar noch keine direkte Gefahr dafür, dass Nutzer des Dienstes eine Rechtsverletzung im zivilrechtlichen- oder gar strafrechtlichen Sinn begehen, halten das Angebot an sich aber für illegal. Sie weisen zudem darauf hin, dass sich die Situation mit dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle zu Ungunsten der Nutzer ändern könne. (ji)


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