Dienstag, 1. Februar 2005

KOMMERZIELLE KOPIERFIRMA

SPIEGEL ONLINE - 01. Februar 2005, 11:50
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,339490,00.html
Kommerzielles MP3-Rippen

Juristen streiten über Deutschlands ersten MP3-Kopierdienst

Von Holger Dambeck

Ab sofort wandelt eine Berliner Firma private CD-Sammlungen in MP3s um und speichert diese auf Apples Musikplayer iPod. Die Musikindustrie hält das Angebot für illegal, der Anwalt des Kopierdienstes bestreitet dies unter Hinweis auf bestehende Urhebergesetze. Ein Rechtsstreit könnte teuer werden.



MP3-Dienst iPodload: Illegales Angebot?
Musik in MP3s umzuwandeln, ist juristisch gesehen keine ganz einfache Sache. Paragraf 53 des deutschen Urheberrechtsgesetzes erlaubt das Kopieren von Musik - als solches betrachten Juristen das Erstellen einer MP3 - nur im Do-it-yourself-Verfahren oder zum Nulltarif. "Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht", heißt es dort unmissverständlich. Wer für Geld MP3s rippt, handelt illegal.

Das meint auch Hartmut Spiesecke, Sprecher der Deutschen Phonoverbände (IFPI). "Das ist schon ausgeurteilt", sagt er gegenüber SPIEGEL ONLINE. Als Dienstleistung das Kopieren von CDs anzubieten - das sei gewerbliches Kopieren und deshalb verboten. Spiesecke verweist auch auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München und Celle, die das Aufstellen von Münzautomaten zum Kopieren von Audio-CDs untersagt hatten.

In den USA ist die Situation ganz anders. Ein Verbot kommerzieller Kopierdienste wie im deutschen Urheberrecht gibt es dort nicht. Stattdessen buhlen mehrere MP3-Ripdienste um Kunden, die zum Stückpreis von rund einem Dollar Audio-CDs in MP3s umwandeln lassen können.

Rippen - ein abendfüllender Job

Die Anbieter tun das natürlich nur mit Original-CDs, die ihnen die Kunden zugeschickt haben. Und die MP3s landen nicht etwa in Internettauschbörsen, sondern auf dem iPod des jeweiligen Kunden oder auf einer Daten-DVD, die der Kunde bekommt.



AP
Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher": Musikbranche wittert böse Absichten
Dass solche MP3-Ripdienste gefragt sind, liegt auf der Hand. Käufer von Festplatten-MP3-Playern wie dem iPod, dem Creative Zen Touch oder dem iRiver H 140 wissen, was es heißt, mehrere Hundert Audio-CDs aus dem Regal mal eben in MP3s umzuwandeln. Das ist ein abendfüllender Job - über mehrere Wochen. Laufwerk öffnen, CD einlegen, fünf bis zehn Minuten warten, und dann das gleiche wieder von vorn mit der nächsten CD.

Wem es eher an Freizeit als an Geld mangelt, der bezahlt gern einen Dollar pro Scheibe und erspart sich die Rip-Orgie. Solche Menschen müsste es auch in Deutschland geben, dachte sich Marc Korthaus, der von Berlin aus das Nachrichtenportal Macnews.de betreibt.

Stolze iPod-Besitzer gibt's auch hierzulande genug, ein Füllservice sollte funktionieren. Wäre da nicht jener Paragraf 53. Korthaus schickte seinen Anwalt in die Spur, um einen Weg für einen deutschen MP3-Ripdienst zu finden. Und Bruno Dix von der Kölner Kanzlei Schönberger-Dix wurde fündig - ausgerechnet im Paragrafen 53, allerdings nicht im ersten, sondern im zweiten Absatz.

Der Kniff mit dem Archiv

Dort heißt es: "Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen ... zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird". Die Ausnahme für "Archive" war genau das, wonach Dix suchte.



So funktioniert iPodload: CD und iPod einschicken, bezahlen, befüllten iPod und CDs zurück bekommen
"Bei Absatz 2 Satz 2 hat der Gesetzgeber an Bibliotheken und ihre Bestände gedacht, aber auf diesen Anwendungsfall ist das Gesetz nicht beschränkt", erklärt Dix SPIEGEL ONLINE. Deshalb gilt diese Regelung nach Meinung des Anwalts auch für Musik-Sammlungen. Eine MP3-Sammlung betrachtet Dix eher als Archiv denn als bloße Kopie.

In mehreren Entscheidungen habe der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich bestätigt, dass eigene Bestände urheberrechtlich geschützter Werke archiviert werden dürften, um sie leichter handhabbar machen zu können. Allerdings mit der Einschränkung, dass das Archiv nur intern genutzt und nicht Dritten zur Verfügung gestellt wird. Beispielsweise ging es dabei um Bibliotheken, sagt Dix, die ihre Bestände auf Mikrofiche gesichert hätten, oder um Unternehmen, die Pressespiegel intern elektronisch verbreiteten. "Mit einem Archiv will ich meine Bestände leichter handhabbar machen, ich will nicht meinen Bestand vermehren", betont der Anwalt.

Seit heute Morgen ist der MP3-Ripservice unter www.ipodload.de online. Betreiber Korthaus hofft auf einen Erfolg des Angebots: "Es ist ein Experiment. Das ist fast schon eine intime Dienstleistung. Wir wollen mit jedem Besteller telefonieren, um ihn zu beraten."

Es geht dabei nicht nur um Formatfragen wie MP3, AAC, Losless Codec oder Bitraten - Korthaus empfiehlt MP3 mit mindestens 192 kBit/s, weil nur MP3s auf allen Playern der Welt laufen. Auch der Versicherungsschutz ist zu klären. Derzeit ist ein Paket mit 100 CDs nur mit 520 Euro versichert - eine höhere Absicherung soll bald kommen.

Die Preise sind nicht so kundenfreundlich wie bei den US-Rippern: Es gibt keine Stückpreise, sondern vier verschiedene Pauschalen: Bis 100 CDs kosten 158 Euro, bis 250 CDs 298 Euro. Für 251 bis 500 CDs werden 489 Euro fällig, bis 750 CDs 649 Euro. In den Preisen sind spezielle CD-Kartons enthalten, die ipodload den Kunden leer zuschickt, damit die CDs den Transport unbeschadet überstehen.

Anwälte der Musikbranche stehen bereit

"Die CDs müssen komplett mit Hülle an uns geschickt werden", sagt Korthaus, "weil auf der Hülle der eventuell vorhandene Kopierschutz vermerkt ist." Denn wenn ipodload kopiergeschützte CDs rippt, dann dürfte der Dienst nach derzeitiger Rechtslage illegal sein. Das Umgehen von Kopierschutz ist verboten. Viele CD-Laufwerke ignorieren den Kopierschutz jedoch, so dass Korthaus auf die Angaben auf dem CD-Cover angewiesen ist.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Kunden belehrt, dass sie nur eigene CDs archivieren dürfen und nicht etwa die ihrer Freunde. "Das Archiv ist nur für den Eigengebrauch und darf Dritten nicht zugänglich sein", betont Anwalt Dix.

Ipodload schielt zwar, wie der Name sagt, auf iPod-Besitzer. Aber auch andere MP3-Player bekommen darüber ihr Futter. Kunden müssen lediglich als Speichermedium Daten-DVDs auswählen. Statt ihres befüllten iPods bekommen sie dann die MP3s gebrannt auf DVD-Rohlinge zugeschickt. Das Überspielen auf den Player ihrer Wahl müssen sie selbst übernehmen, was jedoch kaum Schwierigkeiten macht.

Ob ipodload zum Erfolg wird und vielleicht sogar weitere Anbieter folgen, hängt wohl vor allem von den Anwälten der Musikindustrie ab. Die greifen schnell zu einstweiligen Verfügungen und drohen mit hohen Anwaltskosten, um die ihrer Meinung nach illegalen Angebote aus der Welt zu schaffen - siehe der jüngste Fall bei Heise.de. Anwalt Dix rechnet jedenfalls mit Arbeit: "Wir erwarten, dass sich da einiges tut."

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