wenn man davon ausgeht, dass das Rippen an sich (zur Archivierung) nicht verboten ist - und der Rippdienst analog zur Online Apotheke DocMorris vorgeht und nicht die gesamte Dienstleistung (d.h. einsenden, rippen, aussenden, etc.) anbietet, sondern nur den Dienst des Rippens an sich - IM AUFTRAG DES KUNDEN - dann könntes es funktionieren.
DocMorris hat auch bereits vor dem Fall des sog. Versandhandelsverbotes (bezogen auf Medikamente) in DE genau das gemacht: Medikamente verschickt. Mit einer ganz cleveren Konstruktion, in der der Kunde "selbst" für den Versand gesorgt hat ....
Ich glaube irgendwie nicht...
habe ich mich auch gefragt, aber:
DocMorris hat auch bereits vor dem Fall des sog. Versandhandelsverbotes (bezogen auf Medikamente) in DE genau das gemacht: Medikamente verschickt. Mit einer ganz cleveren Konstruktion, in der der Kunde "selbst" für den Versand gesorgt hat ....
Bin aber auch gespannt, was daraus wird....