Freitag, 18. Februar 2005

Amazon und die Verlage

Amazon und die Verlage
Wieviel Inhalt darf es sein?
Von Hannes Hintermeier


18. Februar 2005 Wer ein Buch nicht in der Hand hält, kann es nicht erleben. Er kann es nicht fühlen, die Güte des Papiers prüfen, seinen Geruch erschnuppern. Wer so altmodische haptische Erfahrungen machen will, muß in eine Buchhandlung, am besten in eine mit Leseecken und Wohlfühlanmutung.


So machen es traditionelle Buchkäufer und auch viele jener Zeitgenossen, die sich zuerst im Internet informieren, um dann doch beim Buchhändler zu kaufen. Mit dieser Praxis soll, wenn es nach dem Willen des Weltmarktführers in Sachen Buchversand geht, demnächst in Deutschland Schluß sein. Was auf der amerikanischen Homepage von Amazon seit Herbst 2003 unter dem Begriff „Search Inside the Book” (SITB) angeboten wird, soll nun endlich auch hierzulande reüssieren. Bereits im Januar hätte es losgehen sollen, aber offenbar haben noch nicht allzu viele deutsche Verlage dem heftigen Drängen der Online-Großmacht nachgegeben. Wer für drei Jahre die Online-Rechte abgibt, darf mit günstigeren Konditionen rechnen.

Zwanzig Prozent des Werks lesen

Hinter dem holprigen Kürzel verbirgt sich die Möglichkeit, am Bildschirm in Büchern zu blättern und gleichzeitig nach bestimmten Begriffen zu suchen. Nicht registrierte Besucher der Amazon-Homepage können immerhin auf das Inhaltsverzeichnis und ein paar Textproben zugreifen, Kunden mit gültigem Konto dürfen pro Monat und Buch bis zu zwanzig Prozent des Werkes lesen.

Amazon verspricht mittlerweile, daß man die angeklickten Seiten weder herunterladen noch ausdrucken kann - hat dies aber erst zugesichert, nachdem amerikanische Autoren gegen die zunächst vorhandene Ausdruckmöglichkeit protestiert haben. Besonders nachgefragt sind nicht Romane - die werden allenfalls nach „schmutzigen” Stellen durchforstet -, sondern Sachbücher und Ratgeber und allen voran Comics und Mangas.

Strenge Vertraulichkeit

Ein Marketing-Instrument, das Buchkäufer anlockt, oder die kostenlose Preisgabe von Inhalten? Amazon lobt naturgemäß die Vorzüge der Suchmöglichkeit als Verkaufs- und Umsatzbeschleuniger. Derzeit sind eine viertel Million Bücher digitalisiert; die überwiegende Mehrheit der Nutzer gibt an, die Suchfunktion habe ihre Kaufentscheidung positiv beeinflußt. Wie groß die Umsatzsteigerung tatsächlich ist, bleibt, wie stets im Hause Amazon, ein Thema, zu dem man sich in der Deutschlandzentrale in München nicht äußert. So mußten auch alle deutschen Verlage, denen das Angebot derzeit schmackhaft gemacht wird, schriftlich Vertraulichkeit zusichern.

Im Fahrwasser der Billigbuchwelle aus den Zeitungsverlagen liegen die Nerven bei den Verlagen offenbar blank - man will nur ja keinen Trend übersehen, der mehr Buchkäufer generieren könnte. Der weltgrößte Buchverlag Random House hat mit dem Amazon-Projekt keine Probleme. Natürlich habe man sich mit der amerikanischen Mutter abgestimmt, sagt Random-House-Verleger Klaus Eck. Amazon handele als Global Player, und Random House werde das auch so halten. SITB findet Eck „im Ansatz nicht doof, sondern grundsätzlich positiv”. Alles, was Bücher attraktiver mache, könne nur von Vorteil sein. Grundsätzlich will Eck aber nur im Einklang mit dem stationären Buchhandel agieren. Treueschwüre gegenüber dem Sortimentsbuchhandel gehören eben zum guten Ton.

Der Bock als Gärtner

Die Gegner fragen sich, ob man nicht indirekt den Bock zum Gärtner mache, indem man einen Händler mit ebenjenen Rechten ausstatte, die recht eigentlich die Geschäftsgrundlage von Autoren und Verlagen ausmachen. Denn vorgesehen ist diese Art von digitaler Nutzung nach Lage der Dinge in keinem der üblichen Verlagsverträge. So hat die Urheberrechtsexpertin Constanze Ulmer-Eilfort unlängst in einer Studie die Verlage davor gewarnt, sich leichtfertig über die Einholung der Rechte bei den Autoren hinwegzusetzen. Deutsche Verlage haben derzeit kein Recht, über die Online-Nutzung ohne Zustimmung des Autors zu verfügen. Jeder einzelne Vertrag müsse geprüft werden, ansonsten werde unter Umständen gegen die Treuepflicht verstoßen - was Autoren erlaubte, auf außerordentlicher Kündigung zu bestehen.

Der Volltext-Suche zugestimmt hat neben den Bertelsmann-Verlagen zum Beispiel der Frankfurter Campus Verlag. „Wir betrachten das als verkaufsfördernde Maßnahme für unsere dreitausend lieferbaren Bücher, die nicht kannibalisiert”, so Verlagssprecherin Margit Knauer. Man habe vor geraumer Zeit begonnen, die Autorenverträge in bezug auf Online-Rechte nachzubessern.

Ausnahmslose Ablehnung

Neben der Verlagsgruppe Ullstein steht Holtzbrinck an der Spitze der Skeptiker. Der für das Verlagsgeschäft zuständige Geschäftsführer Rüdiger Salat erklärt, sein Haus werde das vorliegende Angebot in dieser Form ausnahmslos ablehnen: „Es gibt kreativere Varianten, für ein Buch Werbung zu machen, als den gesamten Inhalt in einer weltweit zugänglichen Datenbank zur Verfügung zu stellen.” Der Kausalzusammenhang zwischen Suchfunktion und Kaufanreiz sei von Amazon nicht hinreichend bewiesen.

Daß SITB dem Versandriesen aus Seattle nebenbei noch helfen soll, die hauseigene Suchmaschine A9 mit Daten zu speisen, ist ein weiterer Schritt, der den Weg zum gläsernen Online-Kunden planieren hilft. Hinzu kommt, daß sich das Wachstumstempo im Internethandel derzeit verlangsamt hat - eine Entwicklung, die einem börsennotierten Unternehmen stets die Schweißperlen auf den Aktienkurs treibt. Wie sich die deutschsprachigen Verlage mit diesen „Der freie Markt wird's schon richten”-Geschäftsmethoden arrangieren, bleibt auf absehbare Zeit eine Frage von zentraler Bedeutung - innerhalb und außerhalb von zwei Buchdeckeln.


Text: F.A.Z., 19.02.2005, Nr. 42 / Seite 33
Bildmaterial: AP

Capitol-Blick, Durchblick?

SEC-Kommissare rangeln um Büros
Der Blick auf das Kapitol ist in Washington ein Statussymbol/Umzug in die neue Zentrale


nks. NEW YORK, 17. Februar. Die fünf Kommissionsmitglieder der amerikanischen Börsenaufsicht SEC hatten in den vergangenen Jahren wahrlich richtungweisende Entscheidungen zu treffen. Es ging um verschärfte Bilanzierungsregeln, die Kontrolle milliardenschwerer Hedge Fonds oder die Höhe der Strafe für Investmentbanken, deren Geschäftspraktiken zu wünschen übrigließen. Schon dabei herrschte innerhalb der Kommission selten Einigkeit. Unter der Ägide des derzeitigen SEC-Vorsitzenden William Donaldson wurden nur 1,5 Prozent der Entscheidungen einstimmig getroffen.


Bei ihrem jüngsten Disput deutet sich auch keine Einstimmigkeit der Kommissare an, obwohl das Thema auf eine gewisse Weise ebenfalls richtungweisend ist. Es geht nämlich um die Blickrichtung ihrer eigenen Büros. Die SEC zieht innerhalb Washingtons um, und in der neuen Zentrale wird nicht mehr jeder Kommissar ein Büro mit Blick auf das Kapitol besitzen.

Chairman Donaldson hat gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg eingeräumt, daß der Umzug eine heikle Angelegenheit ist. "Wer jemals einen Büroumzug mitgemacht hat, weiß, daß es zum heißen Thema wird. Wir werden keine Ausnahme sein", hatte Donaldson Ende Januar gesagt. Bis jetzt ist bei der SEC immer noch keine Entscheidung darüber gefallen, hieß es. Der Umzug steht im März an.

Die SEC zieht um, obwohl das neue Gebäude noch nicht ganz fertiggestellt ist. Dort wird Donaldson ein standesgemäßes Eckbüro im zehnten Stock beziehen. Daneben gibt es ein weiteres Büro, das für ein Kommissionsmitglied vorgesehen ist. Beide Zimmer haben Kapitol-Blick und teilen sich eine Terrasse. Den drei Kommissaren, die das Nachsehen haben werden, wird für eine Übergangszeit von sieben Monaten dagegen ein Blick auf Eisenbahngleise zugemutet - freilich von Büros aus, die eine eigene Toilette und Dusche aufweisen. Nach dem Umzug in ihre permanenten Arbeitszimmer haben sie dann Ausblick auf eine Wohngegend.

Der Streit verläuft nicht entlang der üblichen parteipolitischen Gräben innerhalb der SEC-Kommissare, die vom Präsidenten berufen werden. Der Demokrat Roel Campos und die Republikanerin Cynthia Glassman bestehen beide auf KapitolBlick. Und Glassmans Parteigenosse Paul Atkins, trotz gleicher Parteizugehörigkeit einer der schärfsten Kritiker von Chairman Donaldson, findet es grundsätzlich unfair, wenn einer der normalen Kommissare ein besseres Büro erhalten sollte. Glassman hat schon ihr Dienstalter in die Waagschale geworfen, weil sie 2002 als erste der derzeit amtierenden Kommissare vereidigt wurde. Der einzige, der keine Ansprüche auf das Büro mit Kapitol-Blick angemeldet hat, ist Harvey Goldschmid. Goldschmid wird die Behörde aber im August verlassen.

James Cox, ein Professor für Wertpapierrecht an der Duke-Universität, macht die Bauplaner für den Konflikt verantwortlich. "Die Architekten haben einen erstaunlichen Mangel an Sensibilität gegenüber der Politik und den Persönlichkeiten von Leuten erwiesen, die vom Präsidenten ernannt werden", meint Cox. Die Größe des Büros gehöre zu wichtigen Anreizen für Leute, die hohe Gehälter in der Privatwirtschaft aufgeben, um für eine Behörde zu arbeiten. Ein gemeiner SEC-Kommissar erhält 140300 Dollar im Jahr. Der Chairman verdient 149200 Dollar.

Die einzigen, die schon eine Lösung für ihre Büroverteilung gefunden haben, sind die 3000 gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter der SEC. Die wählen ihre Büros nach Betriebszugehörigkeit aus, erläuterte Gewerkschaftsfunktionär Michael Clampitt gegenüber "Bloomberg". Die Gewerkschaftsmitglieder seien angesichts der latenten Terrorbedrohung aber vor allem an der Sicherheit des Gebäudes interessiert. Clampitt: "Wir befassen uns nicht so sehr mit dem Blick auf das Kapitol, wir machen uns eher Sorgen, daß wir neben dem Kapitol in die Luft gejagt werden."


Text: F.A.Z., 18.02.2005, Nr. 41 / Seite 25

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